Eine Immobilie zu bewerten braucht Zeit…

… und ist vor allem nicht innerhalb von zwei Minuten zu haben.

Irreführende Werbeaussagen im Zusammenhang mit Immobilienbewertung sind nicht selten.

In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um Marketinginstrumente und nicht um eine sachgerechte Ermittlung des Werts einer Immobilie. Das Landgericht Berlin hat in einem konkreten Fall entschieden, dass die Aussage “Immobilienbewertung in zwei Minuten” irreführend ist.

Artikel der Wettbewerbszentrale hierzu als PDF öffnen

 
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Normalherstellungskosten 2020 und Regionalfaktoren

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Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021)