Grundsteuer

Ab 01.01.2025 wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben. Grundlage für die Berechnung der “neuen” Grundsteuer ist der sogenannte Grundsteuerwert, welcher den bisherigen Einheitswert ersetzt. Für die Ermittlung des Grundsteuerwerts werden die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert miteinander multipliziert. Abweichungen zwischen den Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks und Ihrem Grundstück werden nicht berücksichtigt. Die gegebenenfalls vorhandene Bebauung bleibt unberücksichtigt.

Das Landesgrundsteuergesetz ermöglicht durch eine Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4 ein qualifiziertes Gutachten unter der Bedingung einzureichen, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ Ihres Grundstücks um mehr als 30% von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht.

Unsere Leistungsbausteine sind:

  • Fachliche Überprüfung der 30%-Grenze (Schritt 1)

  • Erstellung eines qualifizierten Gutachtens nach § 38 Abs. 4 LGrStG (Schritt 2)

Für den ersten Schritt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Kopie des Grundsteuerwertbescheids (Schreiben vom Finanzamt)

  • aktueller Grundbuchauszug

  • aktuelles Planungsrecht (z. B. Auszug aus dem Bebauungsplan)

  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

Einen Grundbuchauszug erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht oder bei der Gemeinde. Die Unterlagen zum Planungsrecht und die Baulastenauskunft erhalten Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde (z. B. Gemeinde oder Landratsamt). Die Unterlagenbeschaffung kann bei Bedarf oder im Falle unvollständiger Unterlagen von uns übernommen werden (kostenpflichtig).

Bitte richten Sie Ihre Anfrage mit den vollständigen Unterlagen an grundsteuer@dr-koch-immo.de.

Liegt der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ außerhalb der festgelegten 30%-Grenze, bieten wir Ihnen in einem zweiten Schritt die Erstellung eines qualifizierten Gutachtens nach § 38 Abs. 4 Landesgrundsteuergesetz zum Nachweis des „tatsächlichen Werts des Grund und Bodens“ an. Unsere Gutachterinnen und Gutachter sind von der IHK Region Stuttgart öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige. Sie erfüllen die Qualifikationen für die Erstellung eines qualifizierten Gutachtens gemäß Landesgrundsteuergesetz.

Alle Informationen zu unseren beiden Leistungsbausteinen haben wir in einem Infoblatt zusammengefasst.
Download: Infoblatt zur Grundsteuer