Revision von Gutachten

Die fachliche Beurteilung (Revision) fremder Gutachten bzw. die Überprüfung von Drittgutachten im Sinne einer „prüfenden Durchsicht“ gehört zur normalen Sachverständigentätigkeit. In der Regel hat ein Auftraggeber weder persönlich noch institutionell die Kompetenz, ein vorliegendes Gutachten selbst zu prüfen. Eine Überprüfung kann aber zur Sicherheit oder aus irgendeinem besonderen Grund geboten sein. Die Revision ist aus der Sicht des Auftraggebers eine Stufe unterhalb der Einholung eines zweiten Gutachtens und damit meist eine zeit- und kostensparende Alternative.

Die Revision von Gutachten kann sich auf die fachliche und rechnerische Richtigkeit im Hinblick auf die anzuwendenden Wertermittlungsvorschriften beziehen. Sie kann prüfen, ob die Ermittlung der zugrunde zu legenden Daten für die Wertermittlung angemessen und ausreichend war und ob die Schlussfolgerungen daraus nachvollziehbar und interessenneutral gezogen wurden.

Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass zwischen Auftraggeber und Sachverständigem, Schwerpunkte der Revision oder die Beschränkung auf bestimmte Aspekte vereinbart werden.

Die Revision von Gutachten wird von Privatpersonen, Firmen oder sonstigen Körperschaften beauftragt, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen meist von den Rechtsanwälten im Namen ihrer Mandanten. Auch gerichtliche Beweisbeschlüsse enthalten gelegentlich Aufträge, vorliegende Gutachten zu überprüfen.