Baulandmobilisierungsgesetz

Sowohl Wohnbauland als auch Gewerbebauland sind in vielen Regionen knapp und schwer zu entwickeln. Für die Kommunen gibt es unterschiedliche Wege der Baulandbeschaffung. Durch das Baulandmobilisierungsgesetz und den sich daraus ergebenden Änderungen im BauGB sollen Erleichterungen bei der Baulandbeschaffung erreicht werden. Hieraus können sich auch Auswirkungen auf das Bodenwertniveau ergeben.

Der Bundestag hat am 07.05.2021 das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Am 23.06.2021, am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, ist es in Kraft getreten.

Das Baulandmobilisierungsgesetz ist kein „eigenes“ Gesetz, es ist eine Folge von Änderungen im BauGB und in der BauNVO sowie der PlanZV.

Ziele sind u. a. die Erhöhung des Angebots nach Wohnraum. Es soll die Verfügbarkeit von Wohnbaufläche erhöht und die dafür notwendigen Planungsverfahren beschleunigt werden. U. a. soll das Bauen im Innen- und Außenbereich erleichtert werden.


Hierfür sind gezielte Förderprogramme und steuerrechtliche Änderungen geplant. Auch planungsrechtliche Änderungen, wie z. B.

  • die Ausweitung des allgemeinen Vorkaufsrechts für die Gemeinde,

  • Baugebote in Gebieten mit angespannten Wohnungsmarkt sowie

  • sog. sektorale Bebauungspläne mit Bereichen für den sozialen Wohnungsbau

sind in das Gesetz aufgenommen worden.

 

In der Baunutzungsverordnung wurde die neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt. Außerdem wird eine freiere Interpretation des planungsrechtlichen Maßes der baulichen Nutzung ermöglicht. Durch diese Änderung ist ein Einfluss auf die Wertermittlung wahrscheinlich.

Weitere geplante Maßnahmen sind die Erschwerung der Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen und die Änderungen des Stichtags der Bodenrichtwerte.

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Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021)

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Einfluss der Corona-Pandemie auf die Wertermittlung