Sozialer Wohnungsbau und bezahlbarer Wohnraum

Ziel der sozialen Wohnraumförderung und des bezahlbaren Wohnens ist es, vor allem in Zeiten angespannter Wohnungsmärkte, ausreichend Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Über Belegungs- und Mietpreisbindungen wird sichergestellt, dass die Wohnungen nur bestimmten Personengruppen zur Verfügung stehen. Beide Maßnahmen klingen ähnlich, sind aber bei der Bewertung des Bodens unterschiedlich zu betrachten.  

Die Gemeinden haben unter anderem über das Planungsrecht oder über Grundsatzbeschlüsse die Möglichkeit, den Anteil an sozialem Wohnraum oder bezahlbarem Wohnraum festzusetzen.

  • Sozialer Wohnungsbau: Bauherren werden zinsverbilligte Darlehen für die Finanzierung der Baukosten gewährt, die Mietpreise werden für eine bestimmte Dauer auf eine maximale Höhe beschränkt.

  • Bezahlbarer Wohnraum: Die Mietpreisbindung ist geringer als beim Sozialen Wohnungsbau, dafür gibt es aber keine Kompensationen durch Fördermaßnahmen. 

Ein Beispiel für die Auswirkung auf den Bodenwert im Vergleich:

 
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